Steuerrecht für Grenzgänger

Grenzgänger Steuerrecht

CHF Wechselkurs für die Steuererklärung

Als Grenzgänger sind Sie verpflichtet, die Verlegung Ihrer Arbeitsstätte in die Schweiz bei Ihrem jeweiligen Wohnsitz-Finanzamt anzuzeigen und entsprechend Ihrer Steuerklasse und dem zugrunde gelegten Einkommen die Steuer selbstständig abzuführen. Als Vorauszahlung werden 4,5 % Quellensteuerabzug von Ihrem Lohn vom Schweizer Arbeitgeber berücksichtigt. Die Steuerhöhe ermittelt das Finanzamt erstmals aufgrund Ihrer Verdienstangaben. Gemindert wird Ihr zu versteuerndes Einkommen durch Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand, Arbeitskleidung usw.

Ihr Einkommen in Schweizer Franken wird zu einem durchschnittlichen Wechselkurs vom Finanzamt in Euro umgerechnet (Stand 2024: 1 CHF = 1,025 €).

60-Tage-Regelung für Grenzgänger

In Ausnahmefällen kann auch für Grenzgänger eine vollständige Steuerzahlung in der Schweiz infrage kommen. Dies gilt insbesondere für Monteure, Außendienstmitarbeiter und andere Berufe, bei denen geschäftliche Gründe an mehr als 60 Tagen im Jahr eine Heimkehr an den deutschen Wohnort verhindern (sogenannte “Nichtrückkehrtage”). Voraussetzung ist eine Entfernung des Arbeits-Einsatzortes zum Heimatwohnort in Deutschland von mehr als 100 km und/oder eine Fahrzeit pro Strecke von mehr als 1,5 Stunden.

Nicht berücksichtigt werden dabei sogenannte “Pikettdienste” oder Bereitschaftsdienste (z. B. bei Ärzten), bei denen die Anwesenheit am Einsatzort verlangt wird. Treffen die o. g. Voraussetzungen zu (Prüfung durch das zuständige deutsche Finanzamt) spricht man von der “60-Tage-Regelung”. 

Die 60-Tage-Regelung Schweiz kommt auch in Betracht, wenn der deutsche Wohnort generell mehr als 100 km vom schweizer Arbeitsort entfernt ist. Durch den Wegfall der Grenzzonen seit 01.06.2007 kann auch ein weiter entfernt in Deutschland lebender Arbeitnehmer Grenzgänger werden. Hat er dann zusätzlich eine gemeldete Wohnung in der Schweiz (Wochenaufenthalter), kann er auch die 60-Tage-Regelung beantragen. 

Bei Fernfahrern gibt es alternativ eine 120-Tage-Bewilligung (Versteuerung von jeweils 50 % des Bruttolohns in D und CH).

Als Aufenthalter (ständiger Wohnsitz CH) versteuern Sie Ihr Einkommen in der Regel voll in der Schweiz. Ihr Steuerberater oder das Finanzamt beantwortet Fragen hierzu.

Bürgerentlastungsgesetz

Beiträge zur deutschen oder Schweizer Krankenkasse sind seit dem 01.01.2010 in deutlich höherem Umfang steuerlich abzugsfähig. 

Ihr Steuerberater bzw. das zuständige Finanzamt können Ihnen den genauen individuellen Entlastungsbetrag ausrechnen. Die vierteljährlichen Abschlagszahlungen auf die Einkommensteuer können auf Antrag direkt gemindert oder bei der jährlichen Einkommensteuer-Erklärung berücksichtigt werden.


Nettolohnberechnung für Grenzgänger

Sie möchten wissen, was unter dem Strich am Ende des Monats von Ihrem Schweizer Gehalt übrig bleibt? Anhand Ihrer Angaben erstellen wir gerne für Sie eine Netto-Lohnberechnung.

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Brutto Netto Rechner Schweiz Grenzgänger

Krankenkasse für Grenzgänger

Die Wahl der Krankenversicherung für Grenzgänger ist eine wichtige Entscheidung und jeweils individuell zu treffen. Wir informieren Sie umfassend über die in der Schweiz gesetzlichen Vorschriften und die unterschiedlichen Möglichkeiten mit Leistungsanspruch in Deutschland und der Schweiz und berechnen Ihnen gerne den monatlichen Beitrag.

Grenzgänger Krankenversicherung

Informationsbroschüre für Grenzgänger