Kindergeld für Grenzgänger

Informationen für Grenzgänger im Bodenseeraum

Kindergeld und Elterngeld für Grenzgänger

Ob sie nun frisch als Grenzgänger in die Schweiz wechseln oder bereits als Grenzgänger in der Schweiz arbeiten und in Deutschland Nachwuchs erwarten – es stellt sich unweigerlich die Frage nach Elterngeld und Kindergeld in der Schweiz für Grenzgänger. Gut, wenn Sie sich frühzeitig um die neue Situation kümmern, denn neben Elterngeld und Kindergeld kommen auch Fragen z. B. zur Krankenversicherung bzw. Krankenkasse für Grenzgänger auf Sie zu.


Kindergeld für Grenzgänger Schweiz

Als Grenzgänger haben Sie grundsätzlich Anspruch auf die Schweizer Kinderzulage (entspricht unserem deutschen Kindergeld) in der Schweiz. Da in der Regel bisher auch in Deutschland Kindergeld bezogen wurde, ist zu prüfen, wo künftig Kindergeld oder Kinderzulage beantragt wird. Das hängt vor allem von der Familien- bzw. Arbeitsplatzsituation ab. 

Es gibt im Wesentlichen drei denkbare Situationen:

  1. Der (Ehe-)Partner des Grenzgänger/in ist selbst in Deutschland berufstätig (keine geringfügige Beschäftigung).
    Das Kindergeld wird weiter in voller Höhe in Deutschland bezogen und es besteht kein Anspruch auf Kinderzulage in der Schweiz.
  2. Der (Ehe-)Partner ist selbst nicht oder nur geringfügig beschäftigt.
    Die Kinderzulage muss in der Schweiz über den Arbeitgeber bezogen werden. Da die Schweizer Kinderzulage niedriger sein kann als das deutsche Kindergeld, kann die fehlende Differenz bei der Familienkasse in Deutschland zusätzlich beantragt werden.
  3. Beide Elternteile arbeiten in der Schweiz
    Nach bisheriger Rechtsauffassung der Familienkassen kann in diesem Fall nur die Kinderzulage in der Schweiz beantragt werden, kein Differenzausgleich in Deutschland. Gemäß einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzgerichtshofs (BFH) vom 12.09.2013 (Az III R 32/11) steht jedoch auch hier den Eltern ein Differenzausgleich in Deutschland zu, wenn die Schweizer Kinderzulage niedriger ist. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an Ihre zuständige Familienkasse.

Elterngeld für Grenzgänger Schweiz

Grenzgänger haben grundsätzlich auch Anspruch auf das in Deutschland mögliche Elterngeld. Voraussetzung ist ein ständiger Wohnsitz in Deutschland und eine Beschäftigung oder gemeldete Arbeitslosigkeit des anderen Elternteils in Deutschland. Nähere Auskünfte hierzu erteilt für Grenzgänger in Baden-Württemberg die L-Bank Baden-Württemberg in Karlsruhe, dort wird auch der Antrag für Elterngeld gestellt.


Nettolohnberechnung für Grenzgänger

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Krankenkasse für Grenzgänger

Die Wahl der Krankenversicherung für Grenzgänger ist eine wichtige Entscheidung und jeweils individuell zu treffen. Wir informieren Sie umfassend über die in der Schweiz gesetzlichen Vorschriften und die unterschiedlichen Möglichkeiten mit Leistungsanspruch in Deutschland und der Schweiz und berechnen Ihnen gerne den monatlichen Beitrag.

Grenzgänger Krankenversicherung

Informationsbroschüre für Grenzgänger