Beendigung des Schweizer Arbeitsverhältnisses als Grenzgänger

Information bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der Schweiz  

  – bei Renteneintritt oder  

  – bei Rückkehr nach Deutschland 

Nutzen Sie unser Fachwissen und rufen Sie uns an: 07732/3040 


Verbleib der 2. Säule (Pensionskasse/BVG)  

Freizügigkeitskonto- und Leistung, (Bar)-Auszahlung 

Auszahlung der Pensionskasse bei Ausscheiden aus dem Schweizer Arbeitsverhältnis 

Der deutsche Grenzgänger bzw. Aufenthalter hat grundsätzlich zwei Möglichkeiten: 

– (Bar)-Auszahlung der Freizügigkeitsleistung bei Wechsel nach Deutschland  

(nur unter bestimmten Voraussetzungen, siehe unten) 

Auszahlung der Freizügigkeitsleistung auf ein besonderes Sperrkonto bei einer Schweizer Bank oder Versicherung (Freizügigkeitskonto oder Freizügigkeitspolice).  

Das Guthaben kann dann in der Regel beim Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze ausgezahlt werden. 


(Bar)-Auszahlung ist in folgenden Fällen möglich: 

Obligatorischer Teil: 

– nach Verlassen der Schweiz wird keine versicherungspflichtige Tätigkeit mehr ausgeübt  
(z.B. bei Übergang in die Rente, Vorruhestandsregelung etc.). 

– Verwendung zum Erwerb von Wohneigentum im Sinne der Schweizer Wohneigentumsförderung. 

Überobligatorischer Teil: 

– zusätzliche überobligatorische Leistungen aus freiwilligen zusätzlichen Beiträgen von Arbeitgebern und ggfs. auch Arbeitnehmern können bei Beendigung des Schweizer Arbeitsverhältnisses grundsätzlich ausgezahlt werden. 


Die Freizügigkeitsleistungen sind seit 2005 zu versteuern.  

Es ist ratsam, sich am Ende der Tätigkeit in der Schweiz genau über die verschiedenen Varianten zu informieren, um spätere Versorgungslücken bei der Rente bzw. steuer- und sozialversicherungsrechtliche Nachteile zu vermeiden (z.B. Zahlung von vollen Krankenversicherungs-Beiträgen auf die Auszahlung). Wir bieten Ihnen dafür einen umfassenden, kostenfreien Beratungsservice an – ohne Verpflichtung für Sie – und sind auf Wunsch auch bei der Abwicklung der (Bar)-Auszahlung behilflich. 

Nutzen Sie unser Fachwissen und rufen Sie uns an: 07732/3040