Krankenversicherung bzw. Krankenkasse für Grenzgänger Schweiz
Krankheitsbedingte Arzt-, Zahnarzt- und Krankenhauskosten sind für Grenzgänger nicht automatisch über eine Pflichtmitgliedschaft bei einer Schweizer Krankenkasse geregelt. Vom Arbeitgeber werden keine Zuschüsse zur Krankenversicherung gezahlt.
Nach Inkrafttreten des bilateralen Abkommens sind zwar grundsätzlich auch Personen mit einem Arbeitsplatz in der Schweiz und Wohnsitz im EU-Ausland sowie deren nicht berufstätige Familienangehörige zunächst krankenversicherungspflichtig in der Schweiz. Grenzgänger aus Deutschland und einigen anderen EU-Staaten haben jedoch das Wahlrecht, sich auf Wunsch weiterhin in dem Land, in dem sich der Wohnort befindet, versichern zu können.
Dazu muss bei der zuständigen kantonalen Behörde binnen einer Frist von drei Monaten ab Arbeitsbeginn ein Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht gestellt werden.
Grenzgänger/innen mit Grenzgängerbewilligung haben drei Möglichkeiten bei der Krankenversicherung bzw. Krankenkasse für Grenzgänger:
- gesetzliche Pflichtversicherung in der Schweiz (keine Befreiung) + deutsche Zusatzversicherung
- freiwillige Mitgliedschaft in einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse (Befreiung erforderlich)
- private deutsche Krankenversicherung (Befreiung erforderlich)
Aufenthalter in der Schweiz unterliegen grundsätzlich der Versicherungspflicht in der Schweiz (mit wenigen Ausnahmen).
Das Schweizer Kassensystem beinhaltet wesentliche Einschränkungen gegenüber dem aus Deutschland gewohnten System, z. B. keine Zahnarztleistung, keine Deckung in Deutschland, außer in Notfällen!
Es ist aber möglich, durch verschiedene Zusatzversicherungen die Leistungen in Deutschland und der Schweiz individuell zu verbessern. Dazu informieren wir sie gerne.
Welche Variante der Grenzgänger Krankenversicherung für Sie persönlich die günstigste ist, sollte in einem persönlichen Gespräch ermittelt werden. Hierzu stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen unserer Grenzgänger Auskunft Bodensee gerne zur Verfügung und helfen mit guten Tipps. Sie erhalten auf Wunsch Angebote über verschiedene Varianten, damit Sie vergleichen und die für Sie passende Krankenversicherung bzw. Krankenkasse finden können. Alle möglichen Lösungen können über uns organisiert werden.
Da bei einem eventuellen Wechsel der Krankenversicherung Kündigungsfristen anfallen können, ist es sinnvoll, rechtzeitig dieses wichtige Thema anzugehen.
Gerne beraten wir Sie dabei auch zur Krankentagegeldversicherung für Schweizer Grenzgänger.
Nettolohnberechnung für Grenzgänger
Sie möchten wissen, was unter dem Strich am Ende des Monats von Ihrem Schweizer Gehalt übrig bleibt? Anhand Ihrer Angaben erstellen wir gerne für Sie eine Netto-Lohnberechnung.
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Telefon Radolfzell 07732 / 3040
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Krankenkasse für Grenzgänger
Die Wahl der Krankenversicherung für Grenzgänger ist eine wichtige Entscheidung und jeweils individuell zu treffen. Wir informieren Sie umfassend über die in der Schweiz gesetzlichen Vorschriften und die unterschiedlichen Möglichkeiten mit Leistungsanspruch in Deutschland und der Schweiz und berechnen Ihnen gerne den monatlichen Beitrag.