Aufenthaltsbewilligung Schweiz (Ausländerausweis L oder B)

Wie bekomme ich die Aufenthalterbewilligung?

Die Aufenthaltsbewilligung B Schweiz ist speziell für ausländische Personen, die in der Schweiz arbeiten und wohnen. Die Aufenthaltsbewilligung B ist dabei die langfristigere Lösung mit einer Gültigkeit von 5 Jahren.

Die Aufenthaltsbewilligung kann von Ihrem Arbeitgeber oder von Ihnen selbst beantragt werden, zuständig sind die Migrationsämter der Kantone. Wenn Sie einen unbefristeten Arbeitsvertrag haben, wird in der Regel die fünfjährige Daueraufenthaltsbewilligung (B-Ausweis) ausgestellt. Bei befristeten Stellen/Saisonbeschäftigungen kommt auch eine Kurzaufenthaltsbewilligung (L-Ausweis) infrage.

Beide Ausweise können beliebig oft verlängert bzw. umgewandelt werden. Sie berechtigen zum Nachzug nicht erwerbstätiger Familienangehöriger.

Die Grenzzonen in Deutschland und der Schweiz sowie die Kontingente für Aufenthalter sind seit dem 01.06.2007 entfallen. Das bedeutet, dass auch weiter entfernt in Deutschland lebende Personen jetzt Grenzgänger werden können. Auch ist die Erteilung von Wohn-/Aufenthaltsbewilligungen in der Schweiz zahlenmäßig nicht mehr begrenzt.

Seit 01.06.2014 gilt der unbeschränkte freie Personenverkehr gemäß EU-Recht. Die neuen Beitrittsländer seit 01.01.2005 (Polen, Tschechien, Ungarn, etc.) sind seit dem 01.05.2011 auch in die Personenfreizügigkeit aufgenommen, Rumänien und Bulgarien seit 2016, Kroatien seit 2021.


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