Krankentagegeld Erwerbsausfallversicherung

Krankentagegeld für Grenzgänger – so funktioniert die Erwerbsausfallversicherung

In der Schweiz besteht für den Arbeitgeber keine gesetzliche Pflicht zur 6-wöchigen Lohnfortzahlung bei Krankheit, wie Sie dies von Deutschland her kennen. Vielmehr gilt folgende Regelung: Sofern nichts anderes vereinbart wurde, besteht während der ersten 3 Monate des Arbeitsverhältnisses keine Lohnfortzahlungspflicht bei Krankheit gegenüber dem Arbeitnehmer. Im Gegensatz zur 6-wöchigen Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers in Deutschland und anschließender Krankentagegeldleistung durch die Krankenkasse wird in der Schweiz durch Ihren neuen Arbeitgeber während der sogenannten beschränkten Zeit der Lohn

  • im ersten Anstellungsjahr ab dem 4. Anstellungsmonat mindestens 3 Wochen,
  • im zweiten Anstellungsjahr mindestens 4 Wochen,
  • im dritten Jahr 9 Wochen,
  • danach weitere Verlängerung bis max. 31 Wochen nach 25 Dienstjahren,

bezahlt.

Neben dieser aufgezeigten Lohnfortzahlungspflicht bestehen aber auch meistens weitergehende Regelungen aufgrund eines Gesamt-Arbeitsvertrages oder firmeninterner Abkommen.

So ist z. B. in der Regel der verbleibende Lohnausfall wegen Krankheit von Ihrem Arbeitgeber durch eine spezielle Krankentagegeldversicherung (Kollektiv-Krankentagegeldversicherung) abgedeckt. Diese Lohnfortzahlung beinhaltet dann meist 80 – 100 % Ihres Lohnes für bis zu 2 Jahre Ihrer Arbeitsunfähigkeit.

Dies sollten Sie unbedingt mit Ihrem Arbeitgeber klären bzw. im Arbeitsvertrag überprüfen, ob eine solche Regelung besteht. Wenn nicht, sollte eine private Krankentagegeldversicherung zur Grenzgänger-Krankenversicherun bzw.. Krankenkasse ergänzt werden.


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Krankenkasse für Grenzgänger

Die Wahl der Krankenversicherung für Grenzgänger ist eine wichtige Entscheidung und jeweils individuell zu treffen. Wir informieren Sie umfassend über die in der Schweiz gesetzlichen Vorschriften und die unterschiedlichen Möglichkeiten mit Leistungsanspruch in Deutschland und der Schweiz und berechnen Ihnen gerne den monatlichen Beitrag.

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