Arbeitslosenversicherung für Grenzgänger

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Grenzgänger Arbeitslosenversicherung – so sind Sie abgesichert

Sie fragen sich, wie Sie als Grenzgänger im Falle einer Arbeitslosigkeit abgesichert sind? Die Frage zur Arbeitslosenversicherung für Grenzgänger kommt immer wieder auf. Hier greift ein einfaches Abkommen:

Entsprechend den Bestimmungen des Abkommens über die Arbeitslosenversicherung zwischen Deutschland und der Schweiz sind Sie als Grenzgänger Deutschland-Schweiz im Falle von Arbeitsausfällen wegen Kurzarbeit oder schlechten Wetters in der Schweiz und im Falle von völliger Arbeitslosigkeit in Deutschland versichert. Die deutsche ALV greift somit auch für Grenzgänger, obwohl sie während Ihrer Anstellung in der Schweiz nicht direkt in die Deutsche ALV einzahlen.

Beitrag zur Arbeitslosenversicherung für Grenzgänger

Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung beträgt 2,2 % des für die AHV (schweizerische Alters- und Hinterlassenenversicherung) maßgebenden Lohnes, jedoch höchstens bis zur Bemessungsgrenze von CHF 148.200 pro Jahr (Stand 2024). Der Beitrag wird je zur Hälfte von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber getragen und automatisch mit der Gehaltsabrechnung abgeführt.

Arbeitslosigkeit Grenzgänger – was ist zu tun?

Bei voller Arbeitslosigkeit können Sie sich bei Ihrem zuständigen deutschen Arbeitsamt melden. Sie erhalten dann das Arbeitslosengeld nach deutschem Recht. Verdienen Sie als Grenzgänger in der Schweiz in Ihrem Beruf mehr als in Deutschland, werden Sie entsprechend dem tatsächlichen Verdienst eingestuft (max.7300 €).

Arbeitslosenversicherung für Aufenthalter in der Schweiz

Aufenthalter müssen sich beim zuständigen Schweizer Arbeitsamt arbeitslos melden. Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht grundsätzlich, wenn man innerhalb der vergangenen zwei Jahre mindestens zwölf Monate als Arbeitnehmer tätig war. Sie erhalten ein Tagegeld in Höhe von 80 % des letzten Lohnes bei Unterhaltspflichten gegenüber Kindern. Arbeitnehmer ohne Kinder erhalten 70 % aus dem vertraglich vereinbarten Lohn bis maximal CHF 12.350 monatlich. Pro Woche erhält der Arbeitslose 5 Tagegelder bis zu 400 Tagegelder während der Arbeitslosigkeit, wobei erst nach einer Wartefrist von 5 Tagen Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, außer bei niedrigem Verdienst.


Nettolohnberechnung für Grenzgänger

Sie möchten wissen, was unter dem Strich am Ende des Monats von Ihrem Schweizer Gehalt übrig bleibt? Anhand Ihrer Angaben erstellen wir gerne für Sie eine Netto-Lohnberechnung.

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Krankenkasse für Grenzgänger

Die Wahl der Krankenversicherung für Grenzgänger ist eine wichtige Entscheidung und jeweils individuell zu treffen. Wir informieren Sie umfassend über die in der Schweiz gesetzlichen Vorschriften und die unterschiedlichen Möglichkeiten mit Leistungsanspruch in Deutschland und der Schweiz und berechnen Ihnen gerne den monatlichen Beitrag.

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Informationsbroschüre für Grenzgänger